«Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.» Artikel 27, Absatz 1 der NRW-Landesverfassung. Der Verfassungsurheberrechtsschutz ist alarmiert.
Der Verfassungsschutz sollte mal diese hoechst verdaechtige Verfassung beobachten. Da wuerden Sache zum Vorschein kommen – total verfassungsschutzwidrig !
Klingt irgendwie wahlweise nach dem Frühprogramm der NSDAP aus der Hand von Gottfried Feder oder aber nach dem Ahlener Programm der CDU
Der war gut.