Dieser Entwurf aus dem damals noch sozialdemokratisch geführten Bundesfinanz- ministerium legt das zumindest nahe:
Daher wird für 2010 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4.368 Euro (364 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 7.860 Euro (655 Euro/Monat) in Ansatz gebracht. (Zitat Seite 3, Punkt 4.1.1., letzter Absatz)
Laut „Eigenschaften“ wurde das Dokument am 27.10.2008 um 10:10:06 Uhr erstellt und am 28.10.2008 um 16:03:59 Uhr zuletzt bearbeitet.
Es handelt sich gewiss um reinste Koinzidenz, will heißen Zufall, dass das Ergebnis der vom Bundesverfassungsgericht geforderten und von Frau VdL durchgeführten Neuberechnung der Grundsicherung ‘ausgerechnet’ 364 Euro beträgt? Na klar, Ursula. Danke, Peer.
Scheiß Internet, wer soll da noch in Ruhe regieren?
Danke an das ELO-Forenmitglied Kijara der/die das ‚Beweismittel’ fand und an den Säzzer, der mich per Kommentar darauf aufmerksam gemacht hat. Bitte weiterverbreiten.
Thanx! Weiterverbreitung funktioniert — aber ob’s hilft?
Herzlichen Gruß
Ob’s hilft? Ach Quatsch, solche Hoffnungen sollte man nicht hegen – es sei denn, man möchte die eigene Frustrationstoleranz stärken. Die Dokumentation der Republikzerstörung muss vorerst genügen. Sorry.
Genau.
Und statt im Altenheim Roland Emmerichts »The Day After Tomorrow — Teil 5« zu gucken, schalten wir dann die Phoenix-Doku ein, wenn es heißt: »Das Desaster in der Pflegeversicherung oder: Schwester Kassandra, ich kann nicht pissen, mein Katheter ist verstopft!« Sendetermin: 03:15 Uhr.
Kommt Zeit, kommt Rat. Kann es wirklich sein, dass zwei unterschiedliche Expertenteams, die mit unterschiedlichen Methoden rechnen auf das gleiche Ergebnis kommen? “Ja”, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums ZEIT ONLINE. “Das ist ein reiner Zufall, ein Kuriosum.”
Gestern erwähnten es Alexander Kähler und Ulrich Schneider auch in der Phönix-Runde. Die Sache wurde aber nicht weiter erörtert. Wo sie die Info wohl her hatten? Gewiss nicht aus dem I-Netz … Nö.
Wer sind eigentlich die in der Stichprobe Befragten? Kennt die jemand?
Und: Haben sie ehrlich die Stichprobenfragen beantworten können/ wollen? Oder waren es Antworten der Genügsamkeit, weil man eben seit Jahren mit Wenig auskommen lernen musste und jetzt sogar ein wenig stolz ist, mit wie Wenig man auskommen kann … bis zum vorzeitigen Tod? Oder wurde so geantwortet, dass künftige Hartz-IV-EmpfängerInnen es ja nicht etwas besser haben sollen als man bis dato selbst, weil man/ frau ja selber mit dann ggf. noch weniger auskommen musste und ggf. auch keine Hilfe hatte … .
Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zum Grundrecht erklärt. Es leitet sich direkt aus der Menschenwürdegarantie und dem Sozialstaatsprinzip ab. Das Lohnabstandsgebot aber steht nicht im Grundgesetz, sondern stützt sich auf ein einfaches Gesetz (Sozialgesetzbuch, § 28 Abs. 4 SGB XII). Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum geht also vor. Die Äußerungen aus den schwarz-gelben Reihen werden in Karlsruhe eine Rolle spielen, sollte es zum Verfahren kommen.
Als “eines Rechtsstaates unwürdig” bezeichnet Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, zudem die Vorgabe, dass Arbeitslose künftig nicht mehr schriftlich über mögliche Sanktionen informiert werden müssen. Es soll schlichtweg ausreichen, dass der Betroffene “Kenntnis” davon hat. Wie er diese “Kenntnis” erwirbt – ob durch eigenständige Recherche oder weil der Jobcentermitarbeiter es in einem Halbsatz erwähnt -, bleibt der individuellen Interpretation überlassen.