Legal – illegal – scheißegal! Aber was will man auch erwarten, von einem Gesetzeswerk, das den Namen eines überführten Kriminellen trägt.
KARLSRUHE (AP) Nach Ansicht des zweiten Senats des Bundes- verfassungsgerichtes verletzt die derzeitige Organisation der bundesweit mehr als 350 Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) dem Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung. Elf Kreise hatten gegen die organisatorische Umsetzung von Hartz IV vor Deutschlands höchstem Gericht geklagt.
Dabei ging es selbstverständlich nicht um die Frage der Angemessenheit der erbrachten Leistungen, noch war das rüde Sanktionsregime der ARGEN Thema der höchstrichterlichen Ein- und Auslassungen. Es ging – wen wundert’s – lediglich um die Verteilung von Verwaltungskosten zwischen Bund und Kommunen. Der zuständige Verwaltungsträger ist nämlich verpflichtet, seine Aufgaben mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen. Und so verstößt die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern bei der Vergabe von Leistungen in den Hartz-IV-Arbeits- gemeinschaften gegen das Grundgesetz.
Allerdings lassen die Karlsruher dem Gesetzgeber bis Ende 2010 Zeit, um eine Neuregelung zu erlassen – schließlich will man ja nicht stören. So meinte Winfried Hassemer, der Vizepräsident des Verfassungsgerichts auch: „Das Urteil ist keine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, sondern eine Ermunterung, über andere Lösungen nachzudenken“.
(Quelle: pr-inside)
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