Das Bundessozialgericht klärt dieser Tage die sozialversicherungstechnisch brisante Frage, ob und wie sich Arbeit von Zwangsarbeit unterscheidet. Es muss hierzu vor allem geklärt werden, ob Mangelernährung rechtlich als Entgelt zu betrachten ist.
Die größten Monumente menschlicher Zivilisation (Pyramiden, Atlantikwall, V2-Raketen) wurden unentgeltlich geschaffen. Renten-Altruismus ist das Wesen des Ehrenamts.
Arbeitsrecht 2.0: Ernährung als Entgelt?
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