unwürdig

LÜNEBURG (Oberverwaltungsgericht) Ein uneinsichtiger Augenarzt verliert die Approbation wegen Steuerbetrugs: «Zur Begründung für seine falschen Angaben in den Steuererklärungen hatte der Arzt eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation angeführt. Das Finanzamt hatte dies wegen der Einkünfte von durchschnittlich mehr als 200.000 Euro pro Jahr als „aberwitzig“ bezeichnet.» Standrecht; via apotheke-adhoc.

Ein Gedanke zu „unwürdig

  1. dallas

    200.000 p.a. in diesen Zeiten und dann noch die Steuer besch..

    Mal rechnen:

    Das sind etwa 16.700 p.M. vor Steuern.

    Bei 200.000 p.a. und dem Spitzensteuersatz von 34,2% müßte der Herr also um die 68.000 p.a. Steuern zahlen, wobei er ggü. dem dem Spitzensteuersatz von 50% von vor einigen Jahren dann schon 32.000 p.a. spart.

    Stellt er sich auf legalem Weg nicht übermässig dumm an, senkt er den Steuersatz glatt auf 25%, also ca. 50.000 p.a., was dann einem Einkommen nach Steuern von 12.500 p.M. entspricht.

    Das Durchschnittseinkommen im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich liegt laut Destatis bei Brutto 3.149 EUR wovon ca. 1.860 beim AN bleiben.

    Allein das, was dieser Herr Augenarzt legal an Steuern p.M. sparen kann [16.700 – 12.500 = 4.200] ist das 2.1/4- fache dessen.

    Wer dann noch anfängt, die Steuer übers Ohr zu hauen, ist ein echter Sozialschmarotzer.

    Jo, Standrecht!

    Mahlzeit

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