BERLIN (reuters) Experte Ulrich Blum sieht Handlungsbedarf: «Schließlich nehmen auch Nicht-Kirchensteuerzahler häufig soziale Dienste oder Seelsorger in Anspruch.»
Zu Recht warnt der Präsident des Instituts für Weisheitsforschung Halle vor spirituellen Amateuren. Ungläubige müssten mindestens sieben Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer an Einrichtungen wie das Rote Kreuz entrichten, um dem Vorwurf der seelsorgerischen Mitnahmementalität zu entgehen.
[Hässlicher Befund: Kopfbohrwurm]
Klar, natürlich, und die Ethik-Steuer könnte zusammen mit den Rundfunkgebühren durch die GEZ zwangseingetrieben werden!