Lohnabstandsgebot – eine Begriffsverdrehung

Das Wort werden wir demnächst öfters hören und zwar als Kampfbegriff der Hunger- lohnlobby. Im Februar könnte sich nämlich das Bundesverfassungsgericht ganz grundsätzlich zur Ermittlung des sozioökonomischen Existenzminimums äußern. Eine populistische Hohlladung muss her.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat den Hornissen schon mal ihr Worst-Case-Szenario kalkuliert: Würde der Regelsatz auf 420 Euro im Monat und die Grundsicherung für Kinder auf 300 Euro erhöht, käme auf den Bundeshaushalt eine Mehrbelastung von mehr als 20 Milliarden Euro zu. Adieu Steuersenkungsfantastik.

Wenn sich die Arbeit nicht mehr lohnt, stöhnt prompt die faz und verweist aufs sakrosante Lohnabstandsgebot. Die Idee ist ja grundsätzlich richtig, allein die neoliberale Auslegung ist absurd. Wenn sich Erwerbsarbeit nicht mehr lohnt, liegt das an der miesen Bezahlung und eben nicht an der Höhe der Grundsicherung. Angebot und Nachfrage bilden den Preis der Arbeit. Das ist Marktwirtschaft.

Das Existenzminimum ist nicht verhandelbar – zumindest nicht, solange wir uns noch gewissen zivilisatorischen Standards verpflichtet fühlen. Arbeitsentgelte dagegen sind variabel – sogar nach oben.

Ein Gedanke zu „Lohnabstandsgebot – eine Begriffsverdrehung

  1. willi

    „Wenn sich Erwerbsarbeit nicht mehr lohnt, liegt das an der miesen Bezahlung und eben nicht an der Höhe der Grundsicherung“

    Wahrscheinlich wieder so einer von diesen Zusammenhängen, die der wirtschaftswissenschaftliche Laie irgendwie nicht richtig versteht.

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