verfassungswidrig

«Schätzungen ins Blaue hinein genügen nicht …» Den Klagen wird stattgegeben. Die Berechnung (!) der geltenden Hartz-IV-Sätze für Kinder und Erwachsene ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Für Kinder dürfte es mehr Geld geben. Erwachsene werden eher nicht profitieren. Das Gericht setzt dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12. 2010. Jetzt beginnt die Diskussion. Die Franks, Kochs und ihre Dübel stecken schon in den Startlöchern.

10 Gedanken zu „verfassungswidrig

  1. ppp

    Was sagt eigentlich Steinmeier dazu? Hat ja schließlich damals seine Finger mit im Spiel gehabt…ach ne, das Urteil sei „nicht unerwartet gekommen“… kann jemand dem Mann bitte einen Korruptionsjob in der Wirtschaft anbieten, damit die Peinlichkeit endlich ein Ende hat?

  2. Berufstätig

    Warum arbeiten ca. 80 % der HartzIV Empfänger schwarz nebenbei?
    Klar, weil es nicht reicht.
    Oder weil man so über den Nettolohn eines Menschen der 40 Stunden jede Woche arbeitet, kommt?
    „Schikanetermine“ hat wohl jeder, der einigermassen sich selbst versorgen will.
    Auch eine Frage der Selbstachtung, sich versorgen zu lassen obwohl es anders ginge
    HartIV wäre eine sinnvolle Einrichtung wenn es nicht Leute geben würde, die auf Kosten anderer leben und nicht diese soziale Einrichtung so denen langfristig entziehen, die eben nicht mal eben so nebenbei arbeiten können.
    [Anmerkung: hier hat die Chefarztfrau die üblichen Beleidigungen ihrer holden Person entfernt. Der Autor dieses Textes zwingt sie dazu, eure Kommentare zu moderieren. Unter wechselden Nicks ejakuliert der Patient unermüdlich seinen Psycho-Fallout in die Virtualientonne. Es ist tragisch 😉 ]

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