Jeep, von solchen werden wir regiert. Wie nicht anders zu erwarten, ist auch die Vorratsdatenspeicherung grundgesetzwidrig: «Der Erste Senat des Bundesverfassungs- gerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorrats- datenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind.» Das Gericht orientiert sich an seiner einstweiligen Anordnung, die die Vorratsdatenspeicherung bereits einschränkte. Eine Abfrage ist nur bei schweren Straftaten und zur konkreten Gefahrenabwehr möglich – und so bleibt dann irgendwie doch alles beim Alten.
Ja ja, das war beileibe nicht das erste Mal….soweit ich mich erinnere, ist es übrigens Aufgabe des Bundespräsidenten, die Gesetze vorher auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen…. total der Versagerladen!