Bis heute liegt ein lateinisches Geheimschreiben im Tresor jeden Bischofs. Dessen Inhalt sollte man kennen:
Die Order stammt aus dem Jahr 2001 und wurde vom damals amtierenden Großinquisitor Kardinal Joseph Ratzinger ausgegeben. Bischöfen ist es demnach unter Strafe der Exkommunikation (Verlust des Ewigen Lebens!) untersagt, innerkirchliche Pädophiliefälle der weltlichen Gerichtsbarkeit zuzuführen. Solche Vorfälle sind ausschließlich und nur an den Vatikan zu melden (Quelle: Blätter für deutsche und internationale Politik).
Derartige rechtsfreie Räume müssen unverzüglich ausgeräumt werden – nötigenfalls unter Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Eine weitere Rücksichtnahme auf ‘religiöse Gefühle’ ist als Mittäterschaft zu werten. Die Delinquenten sind dementsprechend zu behandeln. Null-Toleranz und Basta.
Nachdem die katholische Lehre nun schon seit 800 Jahren in den Ärschen der blutjungen Messdiener brennt, sollte Herr Benedikt doch besser das jüngste Gericht abschaffen – wer will sich schon mit Schadenseratzforderungen eines ganzen Jahrtausends herumschlagen ?
Aber vielleicht gibts ja einen gottesbefohlenen Bailout von GS.
Jaauuu Jakob,
das hätte uns einiges erspart. So dient es halt Dokumentationszwecken. Muss auch sein.