«Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.» Artikel 27, Absatz 1 der NRW-Landesverfassung. Der Verfassungsurheberrechtsschutz ist alarmiert.
Der war gut.