Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
[Was für ein Niebel-Jungen-Hoax: Als Sound Wagners Ritt der Walküren – lol.]
Hoax, sag ich doch:
Richtig so!
In früheren Jahren (na gut, ist schon bisschen her) war das ein Geschäftsmodell des Landesfürsten, seine überzähligen Männer als Söldner zu verkaufen, um so unnütze Esser loszuwerden bei gleichzeitigem Abbau seiner Schulden (bei den damaligen Kreditanstalten).
Vermieten wäre auch gegangen. Die Aussicht, die Mietsache in brauchbarem Zustand (wenn überhaupt) zurücknehmen zu müssen waren denkbar gering.