einfach, niedrig und gerecht

Beispiel: Eine Kasse verlangt von einem Arbeitnehmer mit 2000 Euro monatlichem Bruttoverdienst einen Zusatzbeitrag von 44 Euro. Damit übersteigt der Zusatzbeitrag die „Sozialgrenze“ um vier Euro. Diese vier Euro werden vom gesetzlichen Arbeitnehmeranteil (8,2 Prozent = 164 Euro) wieder abgezogen. Statt 164 Euro zahlt dieser Arbeitnehmer also nur 160 Euro Einheitsbeitrag in den Gesundheitsfonds.
Morgen früh um 9:00 Uhr versucht Doktor Rösler dieses bestechend primitive Konstrukt zunächst den Fraktionen von CDU/CSU und FDP zu erläutern. Im Erfolgsfall soll dann am Mittwochabend 20:30 Uhr auch die Öffentlichkeit unterrichtet werden. Herr Söder, bitte übernehmen sie …

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