BERLIN Schwarz-Gelb ist offenbar weder willens noch in der Lage, auch nur ein einziges Reform-Projekt auf Grundlage der Verfassung zu gestalten.
Die Grundsicherung orientiert sich ausschließlich am tatsächlichen Bedarf. Das Rentenniveau – oder irgendwelche frei halluzinierten Lohnabstandsgebote sind irrelevant, Stupid!
Die Verfassungswidrigkeit stellt bei uns ein Gericht fest, nicht der anhand der bisweilen noch gesprochenen deutschen Sprache ausgelegte Text des Grundgesetzes, gleichgültig von wem und wie dieses als dauerhafter Ersatz für eine echte Verfassung zustande kam. Ich will damit sagen, dass unser Verfassungsersatz offensichtlich stark interpretationsfähig ist.
Die (real) von Parteien (nicht vom Volk) ins Amt gebrachten Richter sehen dies offensichtlich genauso. Man möge die hier angesprochene, doch recht flexible Entscheidung zu Hartz4 nochmal lesen.
Kann man es da den Parteien verdenken, den offensichtlich vorhandenen Spielraum auf seine absoluten Grenzen auszuloten?