Es soll schlichtweg ausreichen, dass der Betroffene “Kenntnis” davon hat. Wie er diese “Kenntnis” erwirbt – ob durch eigenständige Recherche oder weil der Jobcentermitarbeiter es in einem Halbsatz erwähnt -, bleibt der individuellen Interpretation überlassen. (Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion)
In Zukunft muss bei der Sonderbehandlung der Pariakaste also nicht einmal mehr der Anschein rechtsstaatlicher Verfahrensweise gewahrt bleiben. Das ist immerhin ehrlich. Bravo.
Und damit mir Sozialschmarotzer das untätige Herumsitzen nicht mehr so leicht fällt, wird meinem Fallmanager nach dem Gewissen nun auch noch die Gleitcreme wegrationalisiert..
http://www.youtube.com/watch?v=U95_opnIHg0&p=783B40E9EFFC6172&playnext=1&index=27