Da die GKV-Beitragssätze gedeckelt sind, müssen Kostensteigerungen künftig ausschließlich über Zusatzbeiträge bestritten werden. Bei einer Ausgabensteigerung von jährlich zwei Prozent hätte ab 2025 jedes GKV-Mitglied Anspruch auf einen Sozialausgleich. Sollten die Ausgaben pro Jahr um vier Prozent steigen, hätte nach den Berechnungen des IGKE in zehn Jahren jedes Mitglied, das nicht mehr als rund 5.000 Euro monatlich verdient, Anspruch auf staatlichen Zuschuss.
…ja, kann man…vor allem dann, wenn man/frau es nicht mehr bezahlen kann…..