So wird eine eventuelle Hartz-IV-Regelsatzerhöhung zur Subvention der Energiewirtschaft: Mit viel Glück ein Nullsummenspiel.
Alternative: Der Staat könnte den Strom für die Grundsicherungsempfänger zu Großabnehmer- konditionen einkaufen und zum Selbstkostenpreis weitergeben.
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