Liebe LeserInnen, haben Sie das 18 Lebensjahr bereits vollendet? Wenn nicht, dann genießen Sie die Lektüre des chefarztfraulichen:beobachters bis zum 31. Dezember 2010 um 24:00 Uhr noch einmal extensiv.
Es ist nämlich zu befürchten, dass alle Landesparlamente der Novelle des Jugendmedien- schutzstaatsvertrages zustimmen und diese somit Anfang 2011 Gesetzeskraft erlangt. Zu verdanken hätten wir diese enorme Verbesserung übrigens vorrangig den NRW-Grünen.
Unterläge dann also auch der chefarztfrauliche:beobachter der Alterskennzeichnungspflicht? Nö, praktisch wird auch in Zukunft keine generelle Pflicht zur Alterskennzeichnung existieren, denn nur wer Inhalte anbietet, die ausschließlich für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind, muss entweder eine Alterskennzeichnung einführen oder seine Inhalte tagsüber sperren – meint zumindest der law blog.
Tscha, da lassen wir es doch mal drauf ankommen.