Das Landgericht Köln hat der Westdeutschen Lotterie GmbH per einstweiliger Verfügung den Verkauf von Wettscheinen an Hartz-IV-Empfänger untersagt.
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Das Landgericht Köln hat der Westdeutschen Lotterie GmbH per einstweiliger Verfügung den Verkauf von Wettscheinen an Hartz-IV-Empfänger untersagt.