Von der Verschwörungstheorie zur Praxis

#PRISM Hauptsache, alles legal. Und der aktuelle Spitzenkollaborateur hat auch noch die Frechheit, sich unsere Flagge ans Revers zu pinnen.
Der Mann steht in dringendem Verdacht, mit einer fremden Macht gegen vom Grundgesetz geschützte Güter zu konspirieren und ein „bestimmtes hochverräterisches Unternehmen” gegen den Bund iSd § 83 Abs. 1 StGB vorzubereiten und Daten auszuspähen, § 202a StGB, bzw. Beihilfe zu beidem zu leisten; via.
Am besten wär’s gewesen, der Herr Friedrich samt Entourage hätten beim Kotau in Washington einen EinbürgerungsAsylantrag gestellt. Widerlich.

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