Dieser Entwurf aus dem damals noch sozialdemokratisch geführten Bundesfinanz- ministerium legt das zumindest nahe:
Daher wird für 2010 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4.368 Euro (364 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 7.860 Euro (655 Euro/Monat) in Ansatz gebracht. (Zitat Seite 3, Punkt 4.1.1., letzter Absatz)
Laut „Eigenschaften“ wurde das Dokument am 27.10.2008 um 10:10:06 Uhr erstellt und am 28.10.2008 um 16:03:59 Uhr zuletzt bearbeitet.
Es handelt sich gewiss um reinste Koinzidenz, will heißen Zufall, dass das Ergebnis der vom Bundesverfassungsgericht geforderten und von Frau VdL durchgeführten Neuberechnung der Grundsicherung ‚ausgerechnet‘ 364 Euro beträgt? Na klar, Ursula. Danke, Peer.
Scheiß Internet, wer soll da noch in Ruhe regieren?
Danke an das ELO-Forenmitglied Kijara der/die das ‚Beweismittel’ fand und an den Säzzer, der mich per Kommentar darauf aufmerksam gemacht hat. Bitte weiterverbreiten.