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Notorische Verfassungsfeinde?

Jeep, von solchen werden wir regiert. Wie nicht anders zu erwarten, ist auch die Vorratsdatenspeicherung grundgesetzwidrig: «Der Erste Senat des Bundesverfassungs- gerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorrats- datenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind.» Das Gericht orientiert sich an seiner einstweiligen Anordnung, die die Vorratsdatenspeicherung bereits einschränkte. Eine Abfrage ist nur bei schweren Straftaten und zur konkreten Gefahrenabwehr möglich – und so bleibt dann irgendwie doch alles beim Alten.

verfassungswidrig

«Schätzungen ins Blaue hinein genügen nicht …» Den Klagen wird stattgegeben. Die Berechnung (!) der geltenden Hartz-IV-Sätze für Kinder und Erwachsene ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Für Kinder dürfte es mehr Geld geben. Erwachsene werden eher nicht profitieren. Das Gericht setzt dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12. 2010. Jetzt beginnt die Diskussion. Die Franks, Kochs und ihre Dübel stecken schon in den Startlöchern.