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Hartz-IV-Sanktionen demnächst ohne schriftlichen Bescheid

Es soll schlichtweg ausreichen, dass der Betroffene “Kenntnis” davon hat. Wie er diese “Kenntnis” erwirbt – ob durch eigenständige Recherche oder weil der Jobcentermitarbeiter es in einem Halbsatz erwähnt -, bleibt der individuellen Interpretation überlassen. (Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion)
In Zukunft muss bei der Sonderbehandlung der Pariakaste also nicht einmal mehr der Anschein rechtsstaatlicher Verfahrensweise gewahrt bleiben. Das ist immerhin ehrlich. Bravo.