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Nicht tariffähig: Die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit

Das heidnische Landesarbeitsgericht Berlin erklärt die CGZP für nichttarifabschluss- berechtigt. Sollte das Bundesarbeitsgericht dem Urteil folgen, drohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen in Milliardenhöhe. Der Münsteraner Arbeitsrechtsprofessor Peter Schüren empfiehlt: «Für die Beitragsrückstände müssen die betroffenen Verleih- unternehmen mit Rückstellungen vorsorgen, sonst haften bei Zahlungsunfähigkeit ihre Kunden.» Es bestände für die Nützlinge dann auch ein Recht auf nachträglichen Lohnausgleich. Stoßgebet; via wiwo.de.